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BONUSIDEEN

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Nutzen Sie die exklusiven Vorteile unserer "BonusIdeen". Für noch mehr Spaß beim Einkauf:

  • Bei jedem Kauf erhalten Sie einen Bonus von 2 %

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  • Diese und viele weitere Vorteile sind Ihnen sicher: So macht Einkaufen richtig Spaß!

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Teil 1)

A) Antrag kostenlos

Jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann an dem Linde-Bonusprogramm » BONUS IDEEN « teilnehmen.

Ihre EC-Karte wird zu Ihrer I.G. von der Linde Bonuskarte. Mit ihr weisen Sie sich als Teilnehmer unseres Linde-Bonusprogramms aus. Bezahlen können Sie weiterhin so, wie Sie es gewohnt sind: mit EC-Karte oder bar.

Das Linde-Bonusprogramm ist kostenfrei und völlig unverbindlich. Es fallen weder laufende Gebühren noch Jahresbeiträge an.

B) So errechnet sich Ihr Bonus

1. Mit Ihrem Antrag berechtigen Sie die Firma I.G. von der Linde GmbH & Co. KG,

Ihre Einkäufe an der Kasse zu erfassen.

Die Summe Ihrer Einkäufe wird auf Ihrem Kundenkonto gespeichert.

Ihr Bonus errechnet sich aus der aufgelaufenen Summe aller mit dem Lin-de-Bonusprogramm getätigten Einkäufe.

C) Abrechnungszeitraum und Bonusausschüttung

1. Der Abrechnungszeitraum für das Linde-Bonusprogramm läuft vom 01.10.

bis Ende Februar des Folgejahres und vom 01.03. bis zum 30.09.

Sie erhalten Ihren Bonusgutschein immer zeitnah nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums (in der Regel im März und im November).

Zum Ende eines jeden Abrechnungszeitraums (Ende Februar und 30.09.)

wird Ihr Bonuskonto wieder auf null gestellt und das Bonussammeln beginnt wieder von vorne. Sofern Sie eine Bonussumme von mindestens 4,- € erreicht haben, erhalten Sie Ihren Bonus in Form eines Warengutscheins.

Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb des Abrechnungszeitraums eine Bo-nussumme von 4,-€ erreicht haben. Ist dies nicht der Fall, wird der Bonusbe-trag einmalig übertragen. Erreichen Sie auch in der folgenden Abrechnung keinen Bonusbetrag von mindestens 4,- €, verfällt der Bonus.

Sobald Sie Ihren Bonusgutschein erhalten haben, können Sie ihn gleich beim nächsten Einkauf einlösen.

Ihren Bonusgutschein sollten Sie nach Erhalt möglichst bald einlösen, denn spätestens am darauf folgenden 30.09./ 28.02. erlischt der Bonusgutschein ersatzlos.

Eine nachträgliche Einlösung auf bereits getätigte Einkäufe ist leider nicht möglich.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Barauszahlung des Bonusgutscheins nicht möglich ist.

Bonusbeträge kann I.G. von der Linde GmbH & Co. KG mit offenen Rechnungen oder eventuellen Forderungen gegenüber säumigen Kunden verrechnen.

D) Bonushöhe und -vorteile

Die Höhe des aktuell gültigen Bonus (zur Zeit 2%) sowie Art und Umfang aller Zusatzleistungen und Sonderkonditionen erfahren Sie vor Ort bei I.G.

von der Linde GmbH & Co. KG an der Servicekasse im 3. OG.

I.G. von der Linde GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, die Leistungen des Linde-Bonusprogramms zu verändern.

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Kartenbedingungen

werden an der Servicekasse im 3. OG bekannt gegeben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Teil 2)

E) Adresse, Adressänderung und Datenschutz

1. Ihr Kartenantrag sowie Ihre Einkaufsdaten werden bei I.G. von der Linde

GmbH & Co. KG gespeichert und verwaltet.

Grundsätzlich verarbeitet I.G. von der Linde GmbH & Co. KG Ihre Daten nur intern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht.

Teilen Sie I.G. von der Linde GmbH & Co. KG eventuelle Namens- und/oder Adressänderungen in Ihrem eigenen Interesse möglichst zeitnah mit. Bei veralteter Adresse könnte es vorkommen, dass Ihr Bonus nicht zugestellt werden kann.

F) Kündigung und Beendigung

1. Sie können Ihr Linde-Bonusprogramm jederzeit und ohne Einhaltung einer

Frist kündigen.

Zur Vermeidung von Missbrauch sollte eine Kündigung immer schriftlich erfolgen.

Sie erhalten nach Kündigung über Ihre aufgelaufene Bonussumme eine Gutschrift in Form eines Warengutscheins, sofern die Mindest-Bonussumme von 4, - € überschritten wurde.

Die Kündigung des Linde-Bonusprogramms durch I.G. von der Linde GmbH & Co. KG erfolgt immer schriftlich und ist nur unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen möglich, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund.

1.G. von der Linde GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, das Bonussystem dauerhaft aufrechtzuerhalten. Die bis dahin aufgelaufenen Bonussummen werden dann letztmalig in Form von Warengutscheinen ausgeschüttet, sofern ein Mindestbonus von 4,- € erreicht wurde.

G) Kündigung aus wichtigem Grund

Eine Kündigung aus wichtigem Grund, die vom Kunden verursacht ist, ist z.B. bei Ladendiebstahl oder bei nicht bezahlten Rechnungen möglich.

In diesem Fall erfolgt durch I.G. von der Linde GmbH & Co. KG eine fristlose Kündigung des Linde-Bonusprogramms.

Das Kundenkonto wird geschlossen. Es erfolgt in diesem Fall keine Ausschüttung einer Bonusgutschrift. Die aufgelaufene Bonussumme fällt ersatzlos zurück an die Firma I.G. von der Linde GmbH & Co. KG.

H) Eine Kumulation von verschiedenen Bonusprogrammen ist nicht möglich.

1) Schlussbestimmung

1. Die eventuelle Ungültigkeit einzelner Punkte dieser Antragsbedingungen

berührt nicht die Wirksamkeit aller anderen Bedingungen.